
Wer sind wir:
Was bieten wir:
Vorteile für unsere Agenturen:
Grundlage des zwischen MyBestours.com und dem Kunden zustandekommenden Reisevertrages ist die gleichnamige von MYB betriebene Internetseite www.MyBestours.com. Grundlage des Agenturvertrages sind ebenfalls die AGBs von MyBestours.com. Reiseveranstalter: LMX Touristik, G.-Schumann-Str. 174, 04159 Leipzig.MyBestours.com vermittlelt Hotelzimmer und andere Leistungen von dritten Leistungsträgern. Dieser Agenturvertrag regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen MYB und dem Reisebüro, welches die vorgenannten Leistungen im Auftrage von MYB vermittelt.
MYB überträgt dem Reisebüro die Vermittlung der in der Präambel genannten Leistungen. Das Reisebüro wird die Leistungen zu den von MYB zu benennenden Konditionen vermitteln. Dabei wird das Reisebüro durch qualifizierte Mitarbeiter sicherstellen, dass eine fachgerechte Beratung der Kunden erfolgt.
Das Reisebüro ist selbständig vermittelnd tätig und hat kein Alleinvertretungsrecht.
Das Reisebüro wird die Kunden bei der Buchung von MYB darauf hinweisen, dass Bestandteil des Reisevertrages mit MYB die jeweils gültigen Reisebedingungen von MyBestours.com sind, diese dem Kunden aushändigen und sicherstellen, dass die Reisebedingungen in den Reisevertrag einbezogen werden.
Die Reservierung der Buchungen zwischen MYB und dem Reisebüro erfolgt vorrangig über das Internet. Es ist jedoch auch möglich die Buchungsanfragen telefonisch, schriftlich oder per Email direkt über das Callcenter von MyBestours.com zu tätigen. Wichtig ist für die Verprovisionierung:
Buchung zu tätigen nach einem Agenturlogin oder bei der Buchung die Agenturnummer in der Buchung (Bemerkungszeile) anzugeben. Weiterhin können auch Buchungen auch noch am Tage der Reservierung durch eine Email oder Fax nachgemeldet werden.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich im Direktinkassoverfahren. Die Agentur ist nicht ermächtigt, Kundengelder in Empfang zu nehmen. Mit Anreise des Kunden wird der Provisionsbetrag auf das Agenturkonto überwiesen.
Siehe aktuelle Provisionsvereinbarung.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Angelegenheiten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, insbesondere sämtliche Kenntnisse, Zahlen und Unterlagen, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf den Vertrag selbst und dessen Bestandteile, insbesondere auf die Art und den Umfang der finanziellen Regelungen und Provisionen. Diese Verpflichtung der Parteien zur Geheimhaltung bleibt auch über das Ende dieses Vertrages hinaus bestehen.
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichung durch beide Vertragspartner in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
Bestandteil dieses Vertrages sind der von dem Reisebüro auszufüllende Agentur-Erfassungsbogen nebst dem Handelsregisterauszug bzw. der Gewerbeanmeldung und die Lastschrifteinzugsermächtigung/ Abbuchungsermächtigung des Reisebüros (insofern die Abrechnung mittels Lastschrift / Abbuchung erfolgt). Vermittlungen können erst nach Eingang der vorgenannten Unterlagen bei der MYB erfolgen. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist Aschaffenburg
